Mittelschule Neu

1 ALLGEMEINES

Mit dem Schuljahr 2020/21 ersetzt die Mittelschule (MS) auch an unserem Standort in Böheimkirchen die Neue Mittelschule (NMS) als Pflichtschule für die 10- bis 14-Jährigen. Alle Schülerinnen und Schüler der Volksschule können nach positivem Abschluss der Volksschule eine Mittelschule besuchen. Offiziell lautet unsere Schulbezeichnung NÖMS (=Niederöst. Mittelschule).

Die Weiterentwicklung der Neuen Mittelschule zur Mittelschule, die mit dem Pädagogik Paket 2018 beschlossen wurde, umfasst unter anderem die Ermöglichung von dauerhafter Gruppenbildung in den Gegenständen Deutsch, Mathematik und Lebende Fremdsprache und die Weiterentwicklung der Leistungsbeurteilung in diesen Fächern.

Die Mittelschule hat die Aufgabe, die Schülerinnen und Schüler je nach Interesse, Neigung, Begabung und Fähigkeit für den Übertritt in weiterführende mittlere und höhere Schulen zu befähigen sowie auf die Polytechnische Schule oder das Berufsleben vorzubereiten.

Ziel ist es, jede Schülerin und jeden Schüler im Sinne der Chancengerechtigkeit bestmöglich individuell zu fördern. Durch eine fundierte Bildungs- und Berufsorientierung erhalten Schülerinnen und Schüler, aufbauend auf ihre Stärken, gezielte Beratung, um eine verbesserte Bildungs- und Berufsentscheidung am Ende der Mittelschule sicherzustellen.

2 LEISTUNGSBEURTEILUNG NEU

In der 5. Schulstufe wird das Notensystem wie in der Volksschule mit der 5-teiligen Notenskala in allen Unterrichtsgegenständen fortgeführt.

Ab der 6. Schulstufe wird bei der Beurteilung der Leistungen der Schülerinnen und Schüler in den Unterrichtsgegenständen Deutsch, Mathematik und Lebende Fremdsprache zwischen zwei Leistungsniveaus, mit den Bezeichnungen „Standard“ und „Standard AHS“, unterschieden. In beiden Leistungsniveaus sind Noten von 1-5 möglich. Dabei entspricht die Beurteilung

  • nach dem Bildungsziel des Leistungsniveaus „Standard AHS“ der Beurteilung an der AHS-Unterstufe,
  • mit „Genügend“ im Leistungsniveau „Standard AHS“ der Beurteilung mit „Gut“ im Leistungsniveau „Standard“,
  • mit „Nicht Genügend“ im Leistungsniveau „Standard AHS“ bestenfalls der Beurteilung mit „Befriedigend“ im Leistungsniveau „Standard“,
  • mit „Sehr gut“ im Leistungsniveau „Standard“ zumindest der Beurteilung mit „Befriedigend“ im Leistungsniveau „Standard AHS“.

Im Zeugnis wird ausgewiesen, nach welchem der beiden Leistungsniveaus eine Schülerin bzw. ein Schüler beurteilt wurde. Die Zuordnung der Schülerinnen und Schüler zum jeweils anderen Leistungsniveau ist jederzeit möglich.

3 STUNDENTAFEL